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Finanzieren, Leasen und Versichern

KaufpreisSchutz

Warum sollte ich den KaufpreisSchutz abschließen?

Bei einem Totalschaden oder Totaldiebstahl wird dir in der Regel nur der sogenannte Wiederbeschaffungswert von der Kfz-Versicherung ausgezahlt. Dieser ist jedoch geringer als einst von dir gezahlte Kaufpreis – das liegt vor allem am Alter und der Abnutzung des Wagens.

Möchtest du dir nun ein neues Fahrzeug zulegen, reicht das Geld von der Versicherung nicht aus und du musst die restlichen Kosten selbst tragen. Hast du jedoch den CUPRA KaufpreisSchutz abgeschlossen, wird dir die Differenz zwischen Kaufpreis und Wiederbeschaffungswert ausgezahlt (Max. Deckungssumme: Kaufpreis des versicherten Fahrzeugs*). Auf diese Weise hast du die nötigen finanziellen Mittel, um dir einen neuen Wagen zuzulegen.

*Die Leistung aus dem KaufpreisSchutz ist zusammen mit der Leistung aus der Kasko- oder Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt auf den Kaufpreis des versicherten Fahrzeugs und ist nur erstattungsfähig sofern nicht aus einer für das versicherte Fahrzeug abgeschlossenen Kaskoversicherung Versicherungsschutz in Höhe des Neu- bzw. Kaufpreises entsteht.

 

Wann kann ich den KaufpreisSchutz abschließen?

Für den Abschluss des KaufpreisSchutzes besteht eine Frist von 3 Monaten nach Fahrzeugzulassung. Zudem darf dein Auto zu diesem Zeitpunkt maximal 5 Jahre alt sein.

Der KaufpreisSchutz erlischt nach maximal 5 Jahren Laufzeit oder sobald dein Wagen das maximale Fahrzeugalter von 9 Jahren (108 Monate) erreicht hat.

 

 

 

Was passiert beim Verkauf des Fahrzeugs?

Da der KaufpreisSchutz an dich als Fahrzeugkäufer gebunden ist, kannst du ihn im Falle eines Verkaufs nicht an den Käufer abtreten. Dir wird jedoch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt – die Bedingungen hierfür kannst du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen.

 

1  CUPRA AutoVersicherung: Versicherungsleistungen werden durch den SEAT VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) zulassen. In Kombination mit Leasing nur für Privatkunden erhältlich. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Zusatzvereinbarungen der Volkswagen Autoversicherung AG.

 

2 CUPRA Garantie

5 Jahre Garantie: SEAT S.A. („Garantiegeber“) gewährt allen Erstkäufern („Garantienehmer“) kostenlos eine 5-jährige Herstellergarantie für sämtliche Neufahrzeuge der Marke CUPRA, die ab dem 21.12.2023 neu ab Werk in Deutschland bestellt werden, hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit („CUPRA Neuwagengarantie“). Die Laufzeit der Garantie beträgt mindestens zwei Jahre ohne Kilometerbeschränkung und endet nach fünf Jahren oder einer maximalen Gesamtlaufleistung von 150.000 km, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie, wenn das Fahrzeug durch deinen SEAT|CUPRA Partner in dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ausgeliefert, zugelassen oder genutzt wird.

Im Garantiefall beauftragt die SEAT S.A. die SEAT Deutschland GmbH bzw. die SEAT|CUPRA Servicepartner mit der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Daher wende dich im Garantiefall bitte an einen SEAT|CUPRA Servicepartner.

 

 

3 CUPRA CARE enthält:

 

3.1 CUPRA Garantie

5 Jahre Garantie: SEAT S.A. („Garantiegeber“) gewährt allen Erstkäufern („Garantienehmer“) kostenlos eine 5-jährige Herstellergarantie für sämtliche Neufahrzeuge der Marke CUPRA, die ab dem 21.12.2023 neu ab Werk in Deutschland bestellt werden, hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit („CUPRA Neuwagengarantie“). Die Laufzeit der Garantie beträgt mindestens 2 Jahre ohne Kilometerbeschränkung und endet nach 5 Jahren oder einer maximalen Gesamtlaufleistung von 150.000 km, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie, wenn das Fahrzeug durch einen SEAT | CUPRA Partner in dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ausgeliefert, zugelassen oder genutzt wird. Im Garantiefall beauftragt die SEAT S.A. die SEAT Deutschland GmbH bzw. die SEAT | CUPRA Servicepartner mit der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Daher wende dich im Garantiefall bitte an einen CUPRA Servicepartner.

 

CUPRA Services

ReifenCARE: ReifenCARE ist eine Garantie, die sich auf die am Fahrzeug montierten Reifen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags bezieht. Die Höhe der Erstattung für den beschädigten Reifen richtet sich nach der Laufzeit zum Zeitpunkt des Schadens. Die Laufzeit von ReifenCARE richtet sich nach der gewählten Laufzeit von CUPRA CARE Plus. Bei CUPRA CARE ist die Laufzeit von ReifenCARE stets 4 Jahre.

Mobilitätsgarantie: 10 Jahre Basis-Services (wie Pannenhilfe vor Ort und Abschleppservice zum nächstgelegenen CUPRA Partner) ab Erstzulassung. Außerdem Zusatzleistungen im Pannenfall (wie z. B. Ersatzwagen oder Hotelübernachtung) für 2  Jahre, die sich von Inspektion zu Inspektion verlängern, sofern die Inspektionsintervalle nach Herstellervorgabe beim CUPRA Partner eingehalten werden.

 

Concierge Service: Bei Bedarf wird dich das Concierge Team wie ein „persönlicher Assistent“ per Telefon bei der Organisation deines Alltags unterstützen, und das rund um die Uhr.

Smart Mobility während der Herstellergarantie: Bezuschussung der Mobilhaltung für die Dauer der Reparatur innerhalb der ersten 24 Monate, sofern ein Schaden im Sinne der Gewährleistung vorliegt. Pro Jahr max. 3 Tage Ersatzwagen oder dreimalige Nutzung von ÖPNV bzw. Hol- und Bringservice.

CUPRA Premium-Services: Folgende Leistungen werden nur in einer teilnehmenden CUPRA Service Garage durchgeführt. (Für alle CUPRA Modelle und SEAT CUPRA Modelle ab Modelljahr 2019. Diese haben eine beschränkte Laufzeit von 5 Jahren, beginnend ab Erstzulassung des Fahrzeugs):

Ersatzfahrzeug bei Reparatur > 1 Std.: Für alle CUPRA Fahrzeuge und SEAT CUPRA Fahrzeuge ab Modelljahr 2019 bei Reparaturen, die eine Reparaturzeit von mehr als einer Stunde haben. Ausgeschlossen sind Wartungen und Inspektion. Ausschlaggebend für die Bereitstellung des Fahrzeugs ist die Fahrbereitschaft des Fahrzeugs. Das Fahrzeug gilt als fahrbereit/fahrsicher, wenn es am Straßenverkehr teilnehmen kann und ein Betrieb des Fahrzeugs nach der Straßenverkehrsordnung zulässig ist. Die maximale anteilige Kostenübernahme für ein Ersatzfahrzeug pro Vorgang durch die SEAT Deutschland GmbH beträgt 5 Werktage zzgl. des Wochenendes und Feiertagen. 

Fahrzeugaußenreinigung: Nach jedem Serviceereignis (Inspektion/Ölwechsel) und nach jeder Reparatur bei einem CUPRA Partner. Darüber hinaus steht CUPRA Kunden auf Wunsch monatlich eine kostenlose Fahrzeugaußenreinigung (maschineller Standard bei Glanzlacken) bei einem CUPRA Partner zu. Generell wird neben einer Eigenleistung des Partners auch die persönliche Herausgabe von Waschkarten und/oder Waschgutscheinen akzeptiert.

Funktionsflüssigkeiten-Check-up: Jedem CUPRA Kunden steht auf Wunsch monatlich eine kostenlose Kontrolle der Funktionsflüssigkeiten (Scheibenwischwasser und Motoröl) seines Fahrzeugs sowie ein kostenloses Auffüllen – falls erforderlich – zu. Die maximale Auffüllmenge ist jeweils auf 1 Liter begrenzt.

Kostenloser Hol- und Bringservice: Jedem CUPRA Kunden ist bei jedem Serviceereignis die Möglichkeit eines kostenlosen Hol- und Bringservice anzubieten. Dies gilt in einem Radius von 20 km, weitere Entfernungen werden vom jeweiligen CUPRA Partner individuell behandelt.

 

3.2 Aktuell verfügbar für alle MOD3-fähigen CUPRA ab Modelljahr 2021.

 

3.3 CUPRA CARE Privat Plus erweitert CUPRA CARE um Leistungen der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig.

Leistungen gebunden an die Vertragslaufzeit des Leasingvertrags bzw. Service-Management-Vertrags der SEAT Leasing. Bei Überschreiten der vereinbarten

Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden. Nicht für Großkunden, Sonderabnehmer und gewerbliche Leasingkunden. Beim teilnehmenden CUPRA Partner.

 

3.4 Die Ersatzmobilität umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Übernahme der Kosten für Ersatzmobilität (z. B. Mietwagen). Der CUPRA Partner entscheidet über die Art

der Ersatzmobilität. Die Ersatzmobilität gilt nur im Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung abgedeckt werden. Sie wird in Abhängigkeit von der

vertraglich vereinbarten Gesamtfahrleistung für bis zu drei Tage je Vertragsjahr gewährt.

 

3.5 CUPRA CARE Business Plus erweitert CUPRA CARE um Leistungen der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112

Braunschweig. Diese Leistungen sind gebunden an die Vertragslaufzeit des Leasingvertrags bzw. Service-Management-Vertrags mit der SEAT Leasing. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden. Nur für gewerbliche Kunden mit und ohne Großkundenvertrag. Ausgenommen sind Taxi-/Mietwagenunternehmen und Fahrschulen. Beim teilnehmenden CUPRA Partner.

CUPRA CARE Business Plus enthält:

Wartung & Verschleiß (Gilt für eine Laufzeit von wahlweise 12 bis 48 Monaten oder einer maximalen Gesamtfahrleistung von 100.000 km bei 12 und 18 Monaten, 90.000 km bei 24 Monaten, 30.000 km bei 30 Monaten, 60.000 km bei 36 Monaten, 50.000 km bei 42 Monaten, 45.000 km bei 48 Monaten.)

Werkstatt-Ersatzmobilität (Anspruch auf eine begrenzte Kostenübernahme für Ersatzmobilität, z. B. Mietwagen, bei geplanten Werkstattaufenthalten, die über die Konzernhandelsorganisation bezogen werden kann. Die Ersatzmobilität gilt nur in Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung Inspektion & Verschleiß abgedeckt werden. Die Dauer der Ersatzmobilität richtet sich nach der vereinbarten Gesamtfahrleistung. Die Entscheidung über die Art der Ersatzmobilität obliegt dem jeweiligen Handelspartner.)

Weitere Informationen zu den aktuellen Preisen beim teilnehmenden CUPRA.

CUPRA CARE: Ein Angebot der SEAT Deutschland GmbH, Max-Planck-Straße 3–5, 64331 Weiterstadt.

 

4 Die Ladezeit zu Hause beträgt etwa 3:40 h bei einer Ladeleistung von 3,6 kW, kann aber je nach Temperatur, Spannung des Ladesystems, Akkuzustand und Verwendung anderer elektrischer Geräte während des Ladevorgangs variieren.

 

Gilt für den CUPRA Born 170 kW (231 PS) / 77 kWh

6 Gilt für den CUPRA Born 170 kW (231 PS) / 60 kWh

 

7 Den Sofortkredit über deine CUPRA Garage kannst du nutzen, um dir schnell und unkompliziert alles rund um deinen CUPRA zu finanzieren – außer dem Fahrzeug selbst. Ein Angebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt.

 

⁸ CUPRA CONNECT mobile Online-Dienste (CUPRA CONNECT) ist ein digitales Produkt der SEAT S.A., Autovía A-2, km 585, 08760 Martorell und besteht aus einem oder mehreren Dienstepaketen entsprechend den gebuchten Leistungen. Diese Dienstepakete sind fahrzeugbezogen und erfordern ein hierfür ausgestattetes Fahrzeug der Marke CUPRA. Voraussetzung für die Bereitstellung von CUPRA CONNECT ist eine aktive Datenverbindung zwischen Fahrzeug und Datenserver. Die Nutzung der Online-Dienste wird über eine integrierte Internetverbindung ermöglicht. Zur Nutzung von CUPRA CONNECT ist eine Online-Registrierung in der My CUPRA App mit der CUPRA ID erforderlich. Des Weiteren ist ein separater CUPRA CONNECT Vertrag mit SEAT S.A. online abzuschließen. Die damit verbundenen, innerhalb Europas anfallenden Datenkosten werden im Rahmen der Netzabdeckung mit Ausnahme der im In-Car App Store geladenen Apps und Webradio von der SEAT S.A. getragen. Für die Nutzung, der im In-Car App Store geladenen Apps und Webradio sowie des WLAN-Hotspots, können kostenpflichtige Datenpakete über den externen Mobilfunkpartner CUBIC Telecom bezogen und im Bereich der Netzabdeckung innerhalb zahlreicher europäischer Länder genutzt werden. Alternativ ist die Nutzung, der im In-Car App Store geladenen Apps und Webradio, über ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone) mit der Fähigkeit, als mobiler WLAN-Hotspot zu agieren, möglich. In diesem Fall sind die entsprechenden Dienste nur mit einem bestehenden oder separat abzuschließenden Mobilfunkvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Mobilfunkprovider und nur innerhalb der Abdeckung des jeweiligen Mobilfunknetzes verfügbar. Zur Nutzung der kostenfreien My CUPRA App wird ein Smartphone mit iOS- oder Android-Betriebssystem und eine SIM-Karte mit Datenoption mit einem bestehenden oder separat abzuschließenden Mobilfunkvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Mobilfunkprovider benötigt. Durch den Versand oder Empfang von Datenpaketen über das Internet können Kosten, insbesondere im Ausland (z.B. Roaming-Gebühren), entstehen. Informationen zu Mobilfunk-Tarif-Bedingungen erhalten Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter. Die Verfügbarkeit von CUPRA CONNECT kann länderabhängig unterschiedlich ausfallen. Die Online-Dienste stehen für die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit zur Verfügung und können während der Vertragslaufzeit inhaltlichen Änderungen unterliegen, bzw. eingestellt werden.

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die CUPRA CONNECT Mobile Online Services der SEAT, S.A.