Deine Leasingzeit nähert sich dem Ende? Dann machst du dir vielleicht Gedanken darüber, ob dein CUPRA bei der Rückgabe zusätzliche Kosten verursachen wird. Mit dem Leasing RückgabeSchutz kannst du dich entspannt zurücklehnen. Selbst wenn dein Leasingfahrzeug Schäden aufweist, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, bist du abgesichert.
Der RückgabeSchutz bietet dir finanzielle Absicherung für bis zu 10 Schäden an deinem Leasingfahrzeug – und das für einen attraktiven monatlichen Beitrag.
Die maximale Deckungssumme pro Leasingvertrag beträgt 3.000 Euro insgesamt und bis zu 300 Euro pro Einzelschadenposition.
Versichert sind Gebrauchsspuren und übermäßige Beanspruchungen. Konkret sind das:
Im Schadensfall profitierst du von einer unkomplizierten Schadensabwicklung auf Basis des Rückgabegutachtens. So kannst du dich entspannt zurücklehnen und weißt, dass alles in besten Händen ist.
Der gewöhnliche Verschleiß Deines Fahrzeugs, wie zum Beispiel laufleistungsbedingte Steinschläge oder leichte Abnutzungen im Innenraum, sind nicht im RückgabeSchutz enthalten.
Wenn du bereits vor Vertragsbeginn Schäden an deinem gebrauchten Leasingfahrzeug hattest, sind diese nicht abgedeckt.
Schäden, die dir über deine Teil- oder Vollkaskoversicherung entschädigt wurden, sind nicht versichert.
Minderwerte, für die der Leasinggeber bereits eine Entschädigung erhalten hat, werden nicht erneut übernommen.
Schäden, die auf Serien-, Konstruktions- und Fertigungsfehler zurückzuführen sind oder die einem Dritten, wie beispielsweise dem Hersteller, Lieferanten oder Werkunternehmer, zuzuschreiben sind, sind nicht Teil des Schutzes.
Gleiches gilt, wenn eine Garantie-, Versicherungs- oder Kostenübernahmezusage, beispielsweise ein Kulanzversprechen, in Kraft tritt.
Auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nicht durch den Leasing RückgabeSchutz abgedeckt.
Mit dem RückgabeSchutz bist Du bei der Rückgabe Deines Leasingfahrzeugs zusätzlich abgesichert. Wenn ein Gutachter Schäden feststellt, zum Beispiel übermäßige Gebrauchsspuren oder Abnutzungen, und der Leasinggeber Ausgleichsansprüche gegen dich geltend machen kann, musst du dir keine finanziellen Sorgen machen. Der Rückgabeschutz kommt für die entstehenden Kosten auf. Dafür zahlst du eine geringe monatliche Rate während der Laufzeit deines Leasingvertrags.
Mit dem Leasing RückgabeSchutz brauchst du dir keine Sorgen mehr um mögliche finanzielle Verluste bei der Rückgabe Deines Leasingfahrzeugs machen. Falls bei der Überprüfung durch einen Gutachter Schäden am Auto festgestellt werden, für die du haftbar gemacht werden könntest, tritt der Rückgabeschutz in Kraft. Für folgende Schadenkategorien übernimmt die Versicherung die entstehenden Kosten:
Bei der Rückgabe erfasst ein Gutachter alle Schäden am Fahrzeug und bewertet die Kosten für die Reparatur. Pro Schadenposition übernimmt der Rückgabeschutz bis zu 300 Euro und insgesamt bis zu 3.000 Euro pro Leasingfahrzeug.
Der Leasing RückgabeSchutz schützt private Leasingfahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind.
Dein Leasing RückgabeSchutz gilt für die gesamte Laufzeit deines Leasingvertrags, vorausgesetzt, dass dieser für mindestens 24 Monate abgeschlossen wurde. Du musst dir also keine Gedanken darüber machen, dass der Rückgabeschutz vorzeitig ausläuft. Sollte sich die Leasing-Laufzeit Deines CUPRA Leasingfahrzeugs verlängern, bleibt der Rückgabeschutz automatisch bestehen, bis du das Fahrzeug zurückgibst.
Nachdem du deinen Versicherungsschein für den Leasing RückgabeSchutz erhalten hast, zahlst du deinen Erstbeitrag innerhalb von zwei Wochen. Im Versicherungsschein erfährst Du auch, wann du deine Folgebeiträge leisten musst.
Um den vollen Schutz deines Leasing RückgabeSchutzes zu erhalten, ist es wichtig, dass du das Antragsformular zu Beginn vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllst. Nach Abschluss des Vertrags bist du verpflichtet, den Erstbeitrag sowie die monatlichen Folgebeiträge fristgerecht und vollständig zu bezahlen. Bitte beachte, dass du eine gültige Fahrerlaubnis besitzen musst, wenn du mit deinem CUPRA Leasingauto fährst, um in den Genuss des Versicherungsschutzes zu kommen.